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There are no translations available. Nachfolgende AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns für touristische Fahrten und Schiffscharter für Schiffe derReederei »Wind is our friend«.
Segelprogramm, Leistungen Preise und Haftung Rücktritt und Kündigung durch »SailingAway24« Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schiffscharter Brigg Mercedes und Adornate Nutzungsvertrag /Zahlungskonditionen Schiffsmiete Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sie können unsere Angebote direkt bei SailingAway24 bzw. ausgewählten Ticketanbietern buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw, mit den Ticketverkauf mit uns zustande.
Bei angebotenen Segelschiffen handelt es sich um professionelle Passagierschiffe der Reederei »Wind is our friend«. Als Mitsegler benötigen Sie keinerlei seemännische oder seglerische Vorkenntnisse. Allen Anweisungen der Schiffsführung ist unbedingt Folge zu leisten. Sie gelten als Passagier im Sinne des Reise-, Urlaubs- und Beförderungsgesetzes. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen der Schiffsleitung in Bezug auf die Sicherheit des Schiffes können Sie vom Segeltörn ausgeschlossen werden. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber der Reederei »SailingAway24«.
Übersteigt der Reisepreis € 76,50 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Rücktritts und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, sofort durch die ausgewählten Ticketanbieter.
Segelprogramm, Leistungen Preise und Haftung Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots,den allgemeinen Informationen im Flyer Internet oder Buchungssystemen, sowie aus den entsprechenden Angaben im Ticket
Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung des Segeltörns zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich informieren werden. Durch unterschiedliche Reisekonzepte gibt es teilweise keine einheitlichen Preise. Unter Umständen sind zusätzliche Bearbeitungsauslagen, Hafen-, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Extrakosten bei Ein- und Ausschiffung auf Reede zu entrichten, über die wir Sie entsprechend informieren.
Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Mensch und Schiff gefährden könnten, können die Schiffsführung veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu ändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages durch »SailingAway24« oder Einbehalte durch den Abnehmer sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Anbieter aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die bereits gezahlten Kostenbeiträge erstattet, weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Abnehmers und seiner Mitsegler.
Der Reeder und »SailingAway24« behalten sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl den Segeltörn zu stornieren oder zu ändern. Schadensersatzansprüche sind daraus für den Teilnehmer nicht ableitbar.
Für die An- und Abreise sowie Transferleistungen, Hotelübernachtungen, die Sie evtl. buchen, gilt die »SailingAway24« nicht als Veranstalter. Sie berühren nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und der »SailingAway24«, es sei denn es wird gesondert ausgewiesen.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie den Segeltörn nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz ( Rücktrittsgebühr) beträgt (alle Angaben pro Person): bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% bis 14 Tage vor Reiseantritt 50% bis 3 Tage vor Reisebeginn 75% bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen 100 %.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Törnteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Rücktritt und Kündigung durch SailingAway24 Wir können in folgenden Fällen vor Antritt des Segeltörns vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung des Segeltörns ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn wir auf den entsprechenden Segeltörn auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten; Wenn die Durchführung des Segeltörns unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist,weil das Buchungsaufkommen für diesen Segeltörn gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung des Segeltörns entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Segeltörn Bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe selber zu vertreten.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
eine Änderung der Angaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von uns abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind oder die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Fremdleistungen Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-,Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Setzen Sie sich dazu bitte direkt mit uns in Verbindung.
Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht wertlos waren.
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder - soweit wir für einen dem Reisenden -entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Deliktische Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob ahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 76.690,- bei Sachschäden auf € 4.090,— beschränkt. Liegt der Reisepreis über € 1.363,--, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an zu wenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns bei Schiffsreisen ie Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bremerhaven.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schiffscharter Brigg Mercedes und Adornate
Der Abnehmer und seine Mitsegler erkennen beim Betreten des Schiffes die Regeln der Seemannschaft und die seerechtlichen Bestimmungen an.
Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Mensch und Schiff gefährden könnten, können die Schiffsführung veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu ändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages durch den Anbieter oder Einbehalte durch den Abnehmer sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Anbieter aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die bereits gezahlten Kostenbeiträge erstattet, weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Abnehmers und seiner Mitsegler.
Nutzungsvertrag /Zahlungskonditionen Schiffsmiete Wird vom Abnehmer ein Vertrag angefordert, muss dieser spätestens 14 Tage nach Zustellung durch den Abnehmer gezeichnet und an die Reederei Wind is our friend retour gesendet sein. Mit Vertragsunterzeichnung leistet der Abnehmer eine Anzahlung von 30 % der Schiffsmiete. Diese erste Anzahlung muss spätestens 7 Tage nach Vertragszeichnung durch den Anbieter gesendet sein. Erst mit Eingang der ersten Anzahlung gilt das Schiff als reserviert. Die Zahlungen der Schiffsmiete, im Nutzungsvertrag und in der Rechnung aufgeführt, werden gegenüber Wind is our frirend folgendermaßen fällig:
4. Annullierung durch den Abnehmer
Bei Annullierung der gebuchten Fahrt durch den Abnehmer werden folgende Prozentsätze der vollständigen, vereinbarten Schiffsmiete durch Wind is our friend in Rechnung gebracht bzw. einbehalten:
Die Verpflegung und die Getränke werden grundsätzlich vom Anbieter gestellt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 7. Zahlungskonditionen Catering 6 Wochen vor Fahrtantritt erhält der Abnehmer durch Wind is our friend die Rechnung für die bestellte Verpflegung. 4 Wochen vor Fahrtantritt muss der Rechnungsbetrag für die Verpflegung auf dem benannten Konto gebucht sein.
Bei Annullierung der gebuchten Veranstaltung durch den Abnehmer werden als Annullierungskosten für das bestellte Catering folgende Prozentsätze in Rechnung gebracht bzw. einbehalten:
Der Abnehmer wird gebeten, mögliche Leistungsstörungen unverzüglich der Schiffsführung zu melden, so dass diese umgehend für Abhilfe sorgen kann. Für vermeintliche Leistungsstörungen oder Versäumnisse, welche durch den Abnehmer erst nach Beendigung der Fahrt gegenüber der Schiffsführung berichtet werden, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und das Mitführen von Sendeanlagen ist ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt. Mobiltelefone sind hiervon ausgeschlossen.
Änderungen, Abweichungen und besondere Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer schriftlich vereinbart wurden.
Sofern der Nutzungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Klärung eines Streitfalles nicht ausreichen, gilt niederländisches Recht wenn nicht anders vereinbart als Gerichtsstand und ist der Ort der Reederei
»Wind is our Friend«
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten gesamten Reisevertrag bzw. Chartervertrag zur Folge.
SailingAway24 Ingrid Knippenberg Bremerhaven den 01. April 2008
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SailingAway24 Ingrid Knippenberg Bremerhaven den 01.08.2007 |